Folgender Fall:
Habe ein Bett gekauft, neu, im Laden, Rechnung da usw.
Bett ist Schrott (nicht aufbaubar, oben viel breiter als unten, sargförmig quasi )
Ich möchte das Bett eigentlich nicht gegen ein funktionierendes umtauschen, sondern wegen nichtgefallens zurückgeben und das Geld haben. Ist das mein gutes Recht? Originalverpackung (Pappkartons) sind vorhanden, wurden halt mal aufgeschnitten und sind wieder zusammengeklebt, aber das sollte nicht der entscheidende Punkt sein. Also:
Ist der Händler verpflichtet mir das Geld zu geben oder kann er einfach sagen "So, hier das Modell (eigentlich großer Lappkram) nochmal in funktionstüchtig?
Wenn ja/nein, welcher Paragraph belegt das/nachzulesen wo?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, eigentlich gibts hier für alles immer jemand kompetentes.
Habe ein Bett gekauft, neu, im Laden, Rechnung da usw.
Bett ist Schrott (nicht aufbaubar, oben viel breiter als unten, sargförmig quasi )
Ich möchte das Bett eigentlich nicht gegen ein funktionierendes umtauschen, sondern wegen nichtgefallens zurückgeben und das Geld haben. Ist das mein gutes Recht? Originalverpackung (Pappkartons) sind vorhanden, wurden halt mal aufgeschnitten und sind wieder zusammengeklebt, aber das sollte nicht der entscheidende Punkt sein. Also:
Ist der Händler verpflichtet mir das Geld zu geben oder kann er einfach sagen "So, hier das Modell (eigentlich großer Lappkram) nochmal in funktionstüchtig?
Wenn ja/nein, welcher Paragraph belegt das/nachzulesen wo?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, eigentlich gibts hier für alles immer jemand kompetentes.