Verbraucherschutz?

      Verbraucherschutz?

      Folgender Fall:
      Habe ein Bett gekauft, neu, im Laden, Rechnung da usw.
      Bett ist Schrott (nicht aufbaubar, oben viel breiter als unten, sargförmig quasi :D )
      Ich möchte das Bett eigentlich nicht gegen ein funktionierendes umtauschen, sondern wegen nichtgefallens zurückgeben und das Geld haben. Ist das mein gutes Recht? Originalverpackung (Pappkartons) sind vorhanden, wurden halt mal aufgeschnitten und sind wieder zusammengeklebt, aber das sollte nicht der entscheidende Punkt sein. Also:
      Ist der Händler verpflichtet mir das Geld zu geben oder kann er einfach sagen "So, hier das Modell (eigentlich großer Lappkram) nochmal in funktionstüchtig?
      Wenn ja/nein, welcher Paragraph belegt das/nachzulesen wo?

      Ich hoffe mir kann jemand helfen, eigentlich gibts hier für alles immer jemand kompetentes.
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      normal hast du kein recht auf geld zurück, weil ers reparieren darf bzw dir ein neues geben. aber ist doch mittlerweile normal das so läden 7 tage volles rückgaberecht ohne gründe haben, also aus reiner kulanz


      alles ohne gewähr
      zwischenmenschliches sagt:
      echt?!
      Änni sagt:
      jap
      zwischenmenschliches sagt:
      krass
      Änni sagt:
      praktisch
      zwischenmenschliches sagt:
      aufjedenfall
      so ganz einfach ist das nicht^^

      grundsätzlich muss dir der Verkäufer das Geld nicht zurückgeben, da du nach §439 BGB nur das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung der Ware hast.
      Der Verkäufer kann aber dann trotzdem noch entscheiden, ob er dein Bett repariert, oder dir ein neues schickt, je nachdem welcher Aufwand für ihn kleiner ist.

      Erst wenn der Verkäufer 2mal Nachzubessern (also dir ein neues Bett liefert oder falsch repariert) hast du ein Recht darauf von Vertrag zurückzutreten und dein Geld wieder zu verlangen. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)

      Aber in der Regel sind die Möbelhäuser bei solchen Sachen recht kulant und geben dir deine Kohle auch gleich wieder.
      Ist ja kein Roboter.Rein rechtlich glaube ich auchnicht,dass er es dir wiedergeben muss.Ich würde ihm einfach sagen,dass du gerne das Geld wieder hättest,weil das bett kaputt ist und du eins vonner Freundinn hast.Du würdest aber auch bestimmt demnächst wiederkommen undn Schrank kaufen.Weil du in einem Jahr umziehst.

      Laber ihn einfach mit sowas voll.und dann denke ich nicht,dass er da gross n dicken schiebt.
      "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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      Ist das nicht bei nem Verbrauchsgüterkauf bisschen anders?
      Hattest du denn vorher die Möglichkeit das Bett anzusehen?!? Da müsste dir doch schon aufgefallen sein, dass das Bett "schrott" ist?!

      ab §474 war das glaub ich mit dem verbrauchsgüterkauf und so...
      Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen. Sir Peter Ustinov
      Original von butlibut
      Ist das nicht bei nem Verbrauchsgüterkauf bisschen anders?
      Hattest du denn vorher die Möglichkeit das Bett anzusehen?!? Da müsste dir doch schon aufgefallen sein, dass das Bett "schrott" ist?!

      ab §474 war das glaub ich mit dem verbrauchsgüterkauf und so...


      Meinste die Stellen genau DAS Bett aus was du zuhause aufbaust? Glaub ich kaum...
      erst wenn der letzte vergaser verschrottet, der letzte unterbrecher verschmort und der letzte gaszug gerissen ist, werdet ihr merken, dass man elektronik nicht reparieren kann!
      Original von Nighty
      so ganz einfach ist das nicht^^

      grundsätzlich muss dir der Verkäufer das Geld nicht zurückgeben, da du nach §439 BGB nur das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung der Ware hast.
      Der Verkäufer kann aber dann trotzdem noch entscheiden, ob er dein Bett repariert, oder dir ein neues schickt, je nachdem welcher Aufwand für ihn kleiner ist.

      Erst wenn der Verkäufer 2mal Nachzubessern (also dir ein neues Bett liefert oder falsch repariert) hast du ein Recht darauf von Vertrag zurückzutreten und dein Geld wieder zu verlangen. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)

      Aber in der Regel sind die Möbelhäuser bei solchen Sachen recht kulant und geben dir deine Kohle auch gleich wieder.



      genau das hab ich doch gesagt?!
      zwischenmenschliches sagt:
      echt?!
      Änni sagt:
      jap
      zwischenmenschliches sagt:
      krass
      Änni sagt:
      praktisch
      zwischenmenschliches sagt:
      aufjedenfall
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